Das Lösungsportfolio aus einer Hand
Das international ausgerichtete Netzwerk von Anwälten und Kanzleien des ProJustitia-Verbunds berät und vertritt in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des nationalen und internationalen Rechts. Mit ihrem Leistungsspektrum spricht ProJustitia sowohl Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen aus Industrie, Handel, Banken, Versicherungen, Dienstleistungen, Krankenhäuser, Universitäten, Schulen, Behörden, öffentliche Verwaltungen als auch Körperschaften der öffentlichen Hand, Privatpersonen, Stiftungen und Verbände. Der grenz- und disziplinenübergreifende Beratungsansatz von ProJustitia bietet seinen Mandanten somit ein umfassendes Lösungskonzept aus einer Hand an.
Bewährter Beratungsablauf
Die ProJustitia-Zentrale bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Rechtsberatung. Eine erste Rechtsauskunft zu Ihrem Rechtsproblem können Sie telefonisch, per email, Fax oder Brief einholen um einen generellen Einblick in Ihre Rechtslage zu erhalten. In dieser Erstberatung erfahren Sie, wie stark oder schwach Ihre Rechtsposition ist. Auf der Grundlage dieser Erstberatung entscheiden Sie dann, ob Sie eine weitere persönliche Beratung und die Prozessführung durch ProJustitia in Anspruch nehmen. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Eilauskunft innerhalb von 24 Stunden.
Prozessführung
Wir vertreten Ihre Interessen
Eine außergerichtliche, einvernehmliche Lösung von Rechtsstreitigkeiten ist häufig die effizienteste und wirtschaftlichste Art, einen Interessengegensatz zu lösen. Aber nicht bei allen Konflikten lässt sich eine gütliche Einigung der Parteien erzielen. In diesen Fällen ist ein gerichtliches Verfahren – ein Prozess – unausweichlich.
Die ProJustitia-Kanzleien vertreten ihre Mandanten bei der Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht. In sehr komplexen Prozessen kann auch fallweise ein Prozessteam zusammengestellt werden. Die ProJustitia-Anwälte beraten ihre Mandanten durch Begutachtung der Rechtslage, durch Aufzeigen der Prozesschancen und -risiken, Erhellung der Kostensituation (Kostenfaktoren), bestmögliche Vorbereitung der Prozessführung, Definition des Prozessziels und Erarbeitung der Prozessstrategie.
Wir arbeiten für Ihren Erfolg
Bei Prozesserfolg entscheidet der Richter in seinem Urteil zu Ihren Gunsten. Immer häufiger werden Gerichtsprozesse jedoch durch einen Vergleich beendet. In diesem Fall definiert Ihr ProJustitia-Anwalt mit Ihnen ein Verhandlungsziel, schlägt eine adäquate Vergleichstaktik vor und führt – entsprechend Ihr Einverständnis voraussetzend – die Vergleichsgespräche.
Wir entlasten Sie
Bei der Vertretung Ihrer Interessen entlasten Sie die ProJustitia-Anwaltskanzleien soweit von Ihnen gewünscht und möglich von der direkten Führung der gerichtlichen Auseinandersetzung. ProJustitia und seine angeschlossenen Kanzleien stehen für eine durchsetzungsstarke Prozessführung! ProJustitia-Kanzleien vertreten ihre Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Interessen in sämtlichen Gebieten des Wirtschaftsrechts, aber auch in allen anderen Belangen. Dabei spielt der Gerichtsstand keine Rolle, denn „ProJustitia thinks global and acts local“.
Rechtsgutachten
Bei juristischen Fragestellungen können Sie sich an unsere kompetenten Verbundmitglieder wenden. Sie erstellen Ihnen bei Bedarf ein entsprechendes juristisches Gutachten gemäß der Leitlinie wer – gegenüber wem – was – woraus. Ihr ProJustitia-Anwalt erfasst zunächst den Sachverhalt, benennt die Parteien und formuliert die Gutachtenfrage. Dabei ermittelt er die Ziele des Auftraggebers, die er dann rechtlich evaluiert. Gegebenenfalls muss die zu klärende Rechtsfrage vom Gutachter erst durch Interpretation erarbeitet werden. Nach Formulierung der Arbeitshypothese schließt sich die Suche nach der Rechtsgrundlage an. Am Ende steht die Auswertung potentieller Lösungsansätze für die relevante Rechtsfrage.
Mediation
Mediation bedeutet Vermittlung und ist eine Form der Konfliktlösung. Dabei steht die Vermittlung in Streitfällen durch einen unparteiischen Dritten, dem Mediator, im Mittelpunkt. Ziel der Mediation ist nicht, dass der Mediator ein Urteil oder Schiedsspruch fällt, vielmehr bringt er die streitenden Parteien wieder ins Gespräch, schafft neue Kommunikationsstrukturen, die es den Parteien ermöglicht eigenständige, tragfähige und einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten.
Der Mediationsprozess umfasst folgende Schritte:
-
Einleitung (Klärung organisatorischer Fragen)
-
Standpunkte der Konfliktparteien
-
Konflikterhellung (mögliche Problemlösungen werden erarbeitet)
-
Einigung auf eine für beide Parteien beste Lösung
-
Umsetzung
-
Feedbackphase (die Parteien äußern eventuelle Nachbesserungsvorschläge)
-
ggf. Nachbesserungsphase
Im Mediationsprozess ist Ihr ProJustitia-Anwalt ein kompetenter Verhandlungspartner. Unsere Anwälte überzeugen im Mediationsprozess durch ihr Verhandlungs-Know-how.
Wir übernehmen Ihre Kosten
Bei der Prozessfinanzierung arbeitet die ProJustitia-Zentrale mit der Allianz Prozessfinanzierung mit Sitz in München zusammen. Die Allianz ProzessFinanz GmbH ist eine 100%-Tochter der Allianz Versicherungs AG. Die Allianz Prozessfinanzierung übernimmt die gesamten Prozesskosten Ihres Rechtsstreits. Als Gegenleistung partizipiert sie am erstrittenen Erlös. Die Rechtsberatung und -vertretung erfolgt wie gewohnt durch den Netzwerkanwalt Ihres Vertrauens. Die juristische Kompetenz Ihres ProJustitia-Anwalts in Verbindung mit der Finanzstärke des Allianz-Konzerns verhelfen Ihnen zu Ihrem Erfolg vor Gericht.
Die ersten Schritte
Zunächst sollten Sie sich von Ihrem Anwalt beraten lassen, ob die Allianz ProzessFinanz GmbH zur Prozessfinanzierung eingesetzt werden sollte. Zu berücksichtigen sind dabei zum einen Ihre Erfolgsaussichten vor Gericht – wie hoch ist die Chance, dass Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können – zum anderen die Bonität der Gegenseite – falls Sie diese einschätzen können oder konkrete Informationen darüber haben.
Wenn Sie sich gemeinsam mit Ihrer ProJustitia-Kanzlei für die Einschaltung der Allianz ProzessFinanz zur Prozessfinanzierung entscheiden, so klärt Ihr Anwalt in einem ersten Schritt telefonisch mit der Allianz ProzessFinanz, ob Ihr Fall generell für eine Finanzierung geeignet ist. Ist das gemeinsame Ergebnis positiv, reicht Ihr Anwalt bei der Allianz einen Klageentwurf mit den wesentlichen Anlagen ein.
Dieser wird von der Allianz ProzessFinanz vorgeprüft. Kommt diese zu einem positiven Resultat, so übersendet sie Ihrem Rechtsanwalt einen Prozessfinanzierungsvertrag. Nach Rücksendung des Vertrags durch Sie – aber erst dann – prüft die Allianz ProzessFinanz Ihren Fall abschließend. Danach erhalten Sie eine endgültige und verbindliche Finanzierungszusage durch die Gegenzeichnung des Vertrages.
Mit Zustandekommen des Prozessfinanzierungsvertrages sind Sie als Mandant verpflichtet bzw. beauftragen Sie Ihren Anwalt damit, die Allianz ProzessFinanz GmbH zeitnah über den Fortgang des Verfahrens zu informieren. Im Gegenzug ersetzt sie Ihnen alle aus dem Klageverfahren entstehenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, inklusive der anfallenden Vorschüsse. Beim Klageerfolg partizipiert die Allianz ProzessFinanz entsprechend der vertraglichen Vereinbarung am Prozesserlös. Sollte das Verfahren wider Erwarten verloren gehen – „auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“ – zahlt die Allianz ProzessFinanz auch die Kosten des Gegners. Sie können also Ihre berechtigten Ansprüche ohne finanzielle Sorgen durchsetzen.
Hinweise und Voraussetzungen
Bei der Prozessfinanzierung müssen die folgenden Prämissen gegeben sein: Ihr Anspruch muss 100.000 Euro überschreiten, eine wirtschaftliche Beteiligung daran muss für die Allianz ProzessFinanz möglich sein und die Erfolgswahrscheinlichkeit vor Gericht muss zwingend bestehen. Die Option der Prozessfinanzierung sollten Sie nutzen, wenn Sie nicht entsprechend finanzstark sind oder als Unternehmen nicht Ihre Liquidität gefährden möchten und Sie keine Rechtsschutzversicherung haben. In diesen Fällen übernimmt die Allianz ProzessFinanz GmbH bei der Prozessfinanzierung sämtliche Kosten wie die Vorschüsse für den Rechtsan-walt und das Gericht, Kosten für Zeugen und Sachverständige, Kostenerstattungsansprüche der Gegenseite und Vollstreckungskosten. Die Erfolgsbeteiligung der Allianz ProzessFinanz GmbH richtet sich nach ver-schiedenen Kriterien und wird fallweise ausgehandelt, in der Regel beträgt sie zwischen 20% und 30%.
ProJustitia-Mandanten erhalten jedoch aufgrund der zwischen der Allianz ProzessFinanz und ProJustitia bestehenden Kooperationsvereinbarung neben einer bevorzugten Betreuung zusätzlich Sonderkonditionen. Wir informieren Sie gerne.
Nutzen Sie Ihre Chance, Ihr gutes Recht vor Gericht, bei einem Schiedsverfahren oder einer Mediation durchzusetzen – ohne eigene Mittel einzusetzen – und risikolos Ihren Anspruch bestmöglich und schnellst-möglich zu realisieren.
ProJustitia und die Allianz ProzessFinanz (Tel.: 089 / 3800 18 370) unterstützen Sie hierbei nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich, der Schweiz, England sowie weiteren Ländern Europas. Weitere Informationen erhalten Sie bei ProJustitia oder der Allianz ProzessFinanz. Sprechen Sie uns darauf an.
NEU: Der „Entscheidungswürfel“ der Allianz ProzessFinanz GmbH als hochwertiges Präsent für Anwälte, z.B. als Briefbeschwerer, Handschmeichler oder schlicht als Dekorationsstück. Bestellung unter allianz.profi@allianz.de.
Weiterbildung auch für Mandanten
ProJustitia verfolgt die Förderung der Ausbildung und Fortbildung der Rechtsanwälte und Notare sowie deren Nachwuchs auf allen Rechtsgebieten und die wissenschaftliche Beratung der Rechtsanwälte und Notare sowie die Weiterbildung der Mitarbeiter von Rechtsanwälten und Notaren.
Viele Seminare stehen nicht nur unseren Verbundmitgliedern offen, sondern auch Mandanten und anderen Interessenten. Ziel der ProJustitia-Seminare für Externe ist Vermittlung von Wissen bei den Mandanten und deren Mitarbeitern. Dem Wissensaufbau dient unser vielfältiges Seminarangebot in den Bereichen Jura/Recht, Wirtschaft, Informationstechnologie und Sprachen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Veranstaltungsangebot.
ProJustitia-Kanzleien sind in folgenden Rechtsgebieten aktiv
Arbeitsrecht | Individualarbeitsrecht, Mitbestimmungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, betriebliche Altersversorgung, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsförderungsrecht, Recht der Vorstände und Geschäftsführer |
Bank- und Börsenrecht | Börseneinführung, Bank- und Börsenaufsicht, Wertpapierrecht, Kreditsicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsverkehr, Fondsgestaltung, Kapitalmarktrecht |
EDV- und Medienrecht | Hard- und Softwareverträge, Internetrecht, Film- und Verlagsrecht, Urheberrecht, Presserecht, Telekommunikationsrecht, Datenschutz |
Erb- und Familienrecht | Unternehmensnachfolge, erbrechtliche Gestaltung, Testamente, Erbverträge, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Ehe- und Partnerschaftsverträge, Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, Ehescheidungen, Vermögensauseinandersetzungen |
Europäisches Gemeinschaftsrecht | Waren-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, Subventionsrecht, Beihilfen, Kartell- und Außenwirtschaftsrecht (Antidumping, Freihandelsabkommen), EG-Verwaltungsrecht, EG-Rechtsharmonisierung, EG-Gesellschaftsrecht |
Gesellschaftsrecht | Gründung, Organisation, Führung, Umwandlung und Finanzierung von Unternehmen aller Gesellschaftsformen und Konzernen, Unternehmenskauf (Mergers & Acquisitions, Management-Buy-Out), Stille Beteiligungen, Aktienrecht, Stiftungen |
Gewerblicher Rechtsschutz | Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacks- und Warenzeichenrecht, Know-how- und Lizenzverträge |
Immobilienrecht | Privates und öffentliches Baurecht, Grundstückstransaktionen, Wohnungseigentumsrecht, Recht der dinglichen Sicherheiten, VOB, Zwangsversteigerung und -verwaltung, Miet-, Pacht-, Makler- und Hausverwaltungsverträge, Restitutionsanspruch |
Steuerrecht | Unternehmenssteuerrecht, Individualsteuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Zölle, Verbrauchssteuerrecht, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, Steuerstrafrecht |
Verwaltungs- und Verfassungsrecht | Verwaltungsverfahren, Polizei- und Ordnungsrecht, Umweltrecht, Abfall- und Entsorgungsrecht, Energiewirtschaftsrecht, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren im Wirtschaftsverwaltungsrecht, Staatshaftung, Grundgesetz, Einigungsvertrag |
Wirtschaftsrecht | AGB, Handelsrecht, Handelsvertreterrecht, Vertriebshändlerrecht, Franchising, Factoring, Leasing, Transport- und Speditionsrecht, allgemeines Vertragsrecht, Internationales Privatrecht, Schiedsgerichtsverfahren, Produkthaftung, Insolvenzrecht, Inkasso |
Sonstige Rechtsgebiete | Straßenverkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsvertragsrecht, Reisevertragsrecht, Sozialrecht, Renten-, Kranken-, Unfallversicherungsrecht, Arzt- und Krankenhausrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht |